Leistungsübersicht

Ein guter Steuerberater kann weit mehr als nur beraten
Neben den klassischen Aufgabengebieten der Steuerberatung wie:

Beratung und Erstellung von:

Ziehen wir Bilanz

Planung, Gestaltung und Erstellung von steuerlichen und handelsrechtlichen Jahresabschlüssen:

  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung gem. § 4 III EStG
  • Betriebsvermögensvergleich (Bilanz) gem. § 5 EStG
  • Eröffnungsbilanzen
  • Veräußerungsbilanzen
  • Aufgabebilanzen
  • Zwischenbilanzen
  • Sonderbilanzen
  • Körperschaftsteuererklärungen
  • Gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellungserklärungen
  • Gewerbesteuererklärungen
  • Umsatzsteuererklärungen
  • Anmeldungen zur Kapitalertragsteuer

Wir machen Steuern für Sie verständlich

  • Einkommensteuererklärungen
  • Gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellungserklärungen
  • Schenkungs-/Erbschaftssteuererklärungen

Bei uns stehen Sie mit Ihren Zahlen im Mittelpunkt

Finanzbuchhaltung

  • Kontierung und Erfassung der vorgelegten Buchungsbelege
  • Offene-Posten-Buchhaltung
  • Erstellung und Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Erstellung diverser Auswertung wie Summen- und Saldenlisten, verschiedene betriebswirtschaftliche Auswertungen, Vorjahresvergleiche, graphische Darstellungen
  • Unterjährige Überprüfung der Ergebnisentwicklung
  • Aufbereitung von Unterlagen für Bankengespräche
  • betriebswirtschaftliche Beratungen

Lohnbuchhaltung

  • Einrichtung der Lohnbuchhaltung
  • Erfassung und Auswertung der monatlichen Gehaltsabrechnungen
  • Erstellung und ggf. Übermittlung von:
    • Sofortmeldungen
    • An- und Abmeldungen sowie Beitragsnachweise an die zuständigen Sozialversicherungsträger
    • Lohnsteueranmeldungen
  • Erledigung diverser hiermit im Zusammenhang stehender Formalitäten (Berufsgenossenschaft, Arbeitsamt usw.)

bieten wir u. a. folgende Dienste an:

steuerliche/betriebswirtschaftliche Beratung und Betreuung von:

Wir finden die Rechtsform, die Sie brauchen

Wir betreuen Mandanten der verschiedensten Rechtsformen. Entscheidend ist hier, die richtige Rechtsform von Anfang an individuell auf die Bedürfnisse und Ziele des Mandats abzustimmen bzw. auf Änderungen entsprechend zu reagieren. Folgende Rechtsformen werden derzeit von uns betreut:

  • Einzelunternehmen (Freiberufler, Gewerbetreibende)
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts
  • GmbH & Co.KG
  • GmbH
  • GmbH & atypisch still

Ihr Partner für Fragen zum Immobilienvermögen

  • Darstellung/Umsetzung der verschiedenen steuerlichen Möglichkeiten betreffend der sich im Privatvermögen/Betriebsvermögen befindlichen Wohn- und Geschäftsgrundstücke
  • Einkommen- und schenkungssteuerliche Gestaltungsmöglichkeiten
  • Gestaltung und Berechnung private Veräußerungsgeschäfte (Spekulation)
  • steuerliche Beratung Kauf/Verkauf
  • Bewertung von Immobilien im Sinne des Bewertungsgesetzes
  • Ermittlung des Überschusses/Verlustes bei Vermietung und Verpachtung

Mit dem Latein noch lange nicht am Ende

Finanzierungen

  • Feststellung Unternehmensstatus, wenn nötig Entwicklung eines Zwischenabschlusses bzw. zukünftige Entwicklungsdarstellung
  • Feststellung von Finanzierungsmöglichkeiten
  • Erstellung/Darstellung Ertrags- und Liquiditätsplänen
  • Vermittlung der Zukunftsplanungen und Darstellung zur Realisierung
  • Mithilfe/Mitwirkung bei Gesprächen mit Kreditinstituten
  • Aufbereitung/Überprüfung von angeforderten Unterlagen

Verträge

  • steuerliche Analyse von vorgelegten Verträgen und Vereinbarungen
  • steuerliche Betreuung/Mitwirkung bei der Gestaltung und Entwicklung von Vertragswerken

Beratend und menschlich an Ihrer Seite

Schenkungen/Erbschaften

  • Beratung zur steueroptimalen Vermögensübertragung im privaten und betrieblichen Bereich
  • Erstellung von Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen

Testamentsvollstreckungen

Wenn der Fall der Fälle eintritt, können Sie auf uns als Kanzlei zählen. Das langjährige Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Steuerberater und die hierbei erworbenen Erkenntnisse über den letzten Willen macht uns zu Ihrem objektiven Partner in diesem Bereich.

Als Steuerberater dürfen wir das Testament vollstrecken und in der Zeit des Umbruchs unterstützend zur Seite stehen.

Mitwirkung/Betreuung bei

  • Sozialversicherungsprüfungen
  • Umsatzsteuersonderprüfungen
  • Betriebsprüfungen
  • Lohnsteuerprüfungen